Lagerregeln der Wilden Wiese
Die Wilde Wiese ist ein Lager der Malteser Jugend für Kinder und Jugendliche.
Das heißt also, dass wir im Geist der Malteser Jugend eine den Bedürfnissen aller Teilnehmenden entsprechende Woche gestalten wollen. Ihre Normen orientieren sich besonders an den Bedürfnissen junger Menschen unter 16 Jahren und finden im Rahmen der Regeln des geltenden Rechts statt.
Das heißt konkret:
1. Verantwortung
Grundsätzlich trägt die Gruppenleitung die volle Verantwortung für Mitglieder ihrer Gruppe (Aufsichts- und Fürsorgepflicht!) während der gesamten Dauer des Lagers, einschließlich An- und Abreise.
2. Lagerplatz und Verlassen des Lagerplatzes
Der Lagerplatz befindet sich auf dem Gelände Zentrum Pfadfinden in Immenhausen.
Bei persönlicher Abmeldung, sowohl bei der Gruppenleitung als auch im Wachzelt, können minderjährige Gruppenmitglieder in Gruppen von mindestens 3 Personen in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr den Platz verlassen. Volljährige WiWi Teilnehmende dürfen alleine den Platz verlassen. Auch hier gilt die Abmeldung bei der Gruppenleitung/ Teamleitung so wie am Wachzelt. Das Verlassen nach 22 Uhr ist nur in Ausnahmen und mit Absprache erlaubt.
3. Nachtruhe
Es gelten folgende Regeln für die Nachtruhe:
22.00 Uhr Platzruhe
24.00 Uhr Nachtruhe (außer in der Jurtenburg)
gegen 1.00 Uhr soll es in der Jurtenburg ruhig werden.
4. Übernachtungsgäste und Tagesgäste
Wir freuen uns über alle, die uns 1-3 Nächte im Lager besuchen kommen – bitte meldet euch dazu bis zum 15.6.2025 digital an.
Tagesgäste können sich auf dem Platz anmelden und müssen bis spätestens 22 Uhr den Platz verlassen haben.
5. Zelte
Die Gruppen schlafen in Gemeinschaftszelten.
Wir möchten, dass sich alle auf der Wilden Wiese wohl fühlen und besondere Bedürfnisse berücksichtigen. Die Aufteilung erfolgt daher durch die Gruppenleitung in Rücksprache mit der Gruppe.
6. Rauchen
Personen ab 18 Jahren, die nicht auf das Rauchen verzichten wollen, dürfen ausschließlich in der Raucherecke bzw. an ausgewiesenen Orten rauchen. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
Rauchen von Cannabis ist während des Bundesjugendlagers auf dem Platz und außerhalb des Geländes untersagt.
7. Alkohol
An Teilnehmende, die mindestens 16 Jahre alt sind, wird an der Jurtenburg abends zu festen Zeiten in begrenztem Umfang Bier und Wein zum Verzehr verkauft, was in der Jurtenburg getrunken werden darf. Jede*r achtet beim Verzehr auf einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken.
Darüber hinaus sind das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken strikt untersagt. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, aus der Lagergemeinschaft ausgeschlossen zu werden.
8. Gefährliche Gegenstände
Fahrten- und Taschenmesser dürfen auf dem Lagerplatz nur bei Anlässen, bei denen sie als Werkzeug benötigt werden, verwendet werden. Das Mitbringen von Butterfly-, Springmessern und sonstigen gefährlichen Gegenständen und Waffen ist verboten!
9. Elektronische Geräte
Die Wilde Wiese bietet die Chance auf Gemeinschaft, Natur, Sport und Kreativität! Spielekonsolen, Tablets, etc. sind daher unerwünscht! Während des Programms und den Angeboten, versuchen wir den Gebrauch von Handys zu vermeiden. Für Beschädigung und Verlust bei eigener Verwahrung wird generell keine Haftung übernommen.
10. Wertsachen
Wertgegenstände (Geld, Papiere, Schlüssel usw.) können über den Marktplatz in der Lagerbank abgegeben werden. Für Beschädigung und Verlust bei eigener Verwahrung wird keine Haftung übernommen.
11. Tiere
Das Mitbringen von Tieren zur Wilden Wiese ist untersagt.
12. Lagerleitung
Den Anweisungen der Lagerleitung ist Folge zu leisten.